Zulassungsvoraussetzungen

Von Auslandsstudenten wird erwartet, dass sie einen Schulabschluss aufweisen können, mit dem sie befähigt wären, sich im Heimatland für ein Hochschulinstitut zu bewerben. Hat man in seiner Schullaufzeit die Fachhochschulreife erlangt, so ist bei der Hochschule anzufragen, ob diese als Zulassungsberechtigung gewertet werden kann.

Weit häufiger ist es aber der Fall, dass internationale Studenten bereits ein Studium in Deutschland angefangen haben und nur als „Exchange Students“ für eine bestimmte Zeit nach Russland kommen. Hier wird meist vorausgesetzt, dass zumindest das Grundstudium abgeschlossen wurde.

Wie auch in Deutschland, begrenzen NCs die Studienplätze einiger Studienbereiche. Wie hoch diese in den letzten Jahren lagen, ist auf der Website der Universität oder bei dieser selbst zu erfragen.

Ein Sprachtest wird an den meisten Universitäten vorausgesetzt. Ob Sprachkenntnisse des Russischen oder Englischen vorgewiesen werden sollen, entscheiden die Hochschule und das Studienfach. Manchmal wird auch für den Anspruch auf Auslandsbafög ein Sprachzertifikat für die russische Sprache benötigt. Detaillierte Informationen dazu können hier in Erfahrung gebracht werden.

Wichtig ist in jedem Fall ein frühzeitiges Anfordern von Infomaterialien direkt an der jeweiligen Universität. Die Zulassungsbedingungen variieren nicht nur von Hochschule zu Hochschule sondern auch von Jahr zu Jahr und müssen somit individuell erfragt werden. Ansprechpartner für Fragen und Probleme ist das International Office, das nahezu jede Universität als Einrichtung für Auslandsstudenten unterhält.