Studienfinanzierung über die Eltern

Falls die oben beschriebenen Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, bleibt
häufig nur der Weg über die Finanzierung durch die Eltern.

Folgende Punkte könnten Eltern beruhigen, deren Kinder in Russland studieren
wollen:

Kindergeld
Das Kindergeld wird auch bei einem Studium im Ausland bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres weiter gezahlt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zu-
ständige Arbeitsamt (Kindergeldkasse).


Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung (Stand 2003)

  • 30% des Schulgeldes (Studiengebühren), das für ein Kind bezahlt wird, sofern das Kind Kindergeld erhält, können geltend gemacht werden;
  • Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung: Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in der Berufsausbildung befindlichen Kindes kommt ab 2002 ein Freibetrag in Höhe von 924 € jährlich in Betracht, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und auswärtig untergebracht ist. Weiter ist Voraussetzung, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten oder es bei der auf der Lohnsteuerkarte bescheinigten Kinderfreibetragszahl berücksichtigt ist. Wichtig: Ist das Kind im Ausland ansässig, so können ein Drittel oder zwei Drittel verminderte Beiträge in Betracht kommen.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater
über die gesetzlichen Bestimmungen!

Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auf der Seite www.finanzieren-studium.de.