Anerkennung der Schul- und Studienleistungen

Im Jahr 1999 unterzeichnete das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung der Russischen Förderation, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und die Hochschulrektorenkonferenz ein Abkommen dass die gegenseitige Anerkennung von akademischen Graden ermöglichen und vereinfachen sollte. Diesem ist zu entnehmen welche Studienleistungen angerechnet werden, welche akademischen Abschlüsse äquivalent zueinander sind und wer verantwortlich für die Anerkennungen und damit Ansprechpartner ist.